Lee Trail Molberlee
© Jochem de Jong

Finanzielle Beihilfen

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Arten von finanziellen Beihilfen, die das Ministerium für Wirtschaft für touristische Projekte von Gemeindeverwaltungen oder Vereinigungen ohne Gewinnzweck vergeben kann.

1. Zuschüsse für touristische Infrastrukturen

Das elfte Fünfjahresprogramm für den Tourismus ermöglicht die Subventionierung von Investitionen und Ausstattungen zur Entwicklung der nationalen touristischen Infrastruktur. Das Fünfjahresprogramm richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, Naturparks, Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) und Stiftungen, die sich aktiv für den Tourismus einsetzen, ebenso wie an wirtschaftliche Interessengemeinschaften. Es fördert Investitionen in den folgenden Bereichen:

  • Freizeit- oder Erholungseinrichtungen, die für den Tourismus attraktiv sind;
  • Empfangs- oder Informationseinrichtungen für Touristen;
  • Unterkünfte für Touristen;
  • Gestaltung und Ausstattung touristischer Anlagen;
  • Ausstattung öffentlicher Orte, die stark von Touristen frequentiert werden;
  • Erhalt und touristische Aufwertung des Natur-, Kultur- und historischen Erbes;
  • Entwicklung und Erwerb von digitalen Hilfsmitteln zu touristischen Zwecken;
  • Ausarbeitung von Studien, Konzepten und Strategien für den Tourismus.

1.1. Fahrradtourismus

Da der Fahrradtourismus und das Fahrrad im Allgemeinen zu den politischen Prioritäten zählen, vergibt das Ministerium für Wirtschaft über das elfte Fünfjahresprogramm zur Ausstattung der touristischen Infrastruktur Zuschüsse für Projekte zur Einrichtung, Gestaltung, Modernisierung und Ausstattung von Radwegen und -routen.

1.2. „Tiermchen“

Falls Sie die Broschüre oder die Pläne des „Tiermchen“ erhalten möchten, bitten wir Sie, eine E-Mail an die Adresse tourisme@eco.etat.lu zu senden.

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1.3. „Destination Camper (Park)ing“

Falls Sie die Broschüre „Destination Camper Park(ing)“, erhalten möchten, bitten wir Sie, eine E-Mail an die Adresse tourisme@eco.etat.lu zu senden.

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2. Aktivität im Interesse des nationalen Tourismus

Um die Gemeinden und Vereinigungen ohne Gewinnzweck zu ermutigen, sich für die Entwicklung des nationalen Tourismus einzusetzen, kann das Ministerium für Wirtschaft einen Zuschuss für spezifische touristische Aktivitäten bewilligen, insbesondere für die Organisation einer öffentlichen touristischen Veranstaltung, die Erstellung von Werbematerial oder die Durchführung eines anderen Projektes mit touristischem Schwerpunkt.

3. Jährliche Zuschüsse

Um die Gemeindeverbände und Vereinigungen ohne Gewinnzweck, die sich aktiv für den Tourismus einsetzen, im Rahmen ihres Betriebs und ihrer laufenden touristischen Aktivitäten zu unterstützen, kann das Ministerium für Wirtschaft diesen Akteuren eine Beteiligung an den jährlichen Kosten gewähren.

4. Instandhaltung von Wanderwegen und Mountainbike-Strecken

Um die ehrenamtliche Tätigkeit der Fremdenverkehrsämter bei der Ausübung einer ihrer wichtigsten Aufgaben zu unterstützen, werden zwei Arten von Finanzhilfen für die Instandhaltung und den Ausbau von Wanderwegen und Mountainbike- Strecken bereitgestellt.

Dies gilt auch für die Gemeinden, die sich zunehmend an der Instandhaltung der Wege beteiligen und somit zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots für Einwohner und Besucher beitragen.

Guttland Trail Mamerleeën

Mersch © Jeniska Photography

4.1. Jährliche Kostenabrechnung (den Fremdenverkehrsämtern vorbehalten)

Diese jährliche Finanzbeihilfe ist für Fremdenverkehrsämter bestimmt und betrifft die laufenden Arbeiten für die Instandhaltung von Wegen und die Markierung von Wanderwegen. Es handelt sich u. a. um die folgenden Arbeiten:

  • Säuberung
  • Grasmähen; Beschneiden von Ästen
  • Aufstellen von Markierungspfosten und - schildern
  • Reparatur von Bänken und Picknicktischen
  • Leeren von Abfallbehältern an den Ausgangspunkten der Wanderwege

4.2. Anschaffung von Material (Gemeinden und Fremdenverkehrsämter)

Diese Finanzbeihilfe ist für Gemeindeverwaltungen und Fremdenverkehrsämter bestimmt und dient der Anschaffung von Material im Hinblick auf Arbeiten, die an Wanderwegen oder Mountainbike- Strecken auszuführen sind.

Es handelt sich u. a. um die Anschaffung des folgenden Materials:

  • Markierungspfosten und - schilder (gemäß den Normen des Markierungshandbuchs)
  • Material für den Bau von Treppen, Geländern und Stegen
  • Rastbänke, Picknicktische und Abfallbehälter

Nur für Fremdenverkehrsämter:

  • Werkzeuge, die für die laufende Instandhaltung der Wanderwege benötigt werden (Heckenscheren, Freischneider, Rasenmäher ...)
  • Finanzhilfen für Tourismusprojekte

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    Am 30. September 2024 hat die Generaldirektion für Tourismus eine Informationsveranstaltung über die Finanzhilfen für Tourismusprojekte organisiert, die Gemeinden, GIE, Naturparks, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen im Tourismusbereich erhalten können. Die Präsentation der Veranstaltung kann hier heruntergeladen werden.

    Download - Finanzhilfen für Tourismusprojekte | pdf | 4.89 MB