Da der Fahrradtourismus und das Fahrrad im Allgemeinen zu den politischen Prioritäten zählen, vergibt das Ministerium für Wirtschaft über das elfte Fünfjahresprogramm zur Ausstattung der touristischen Infrastruktur Zuschüsse für Projekte zur Einrichtung, Gestaltung, Modernisierung und Ausstattung von Radwegen und -routen.
Finanzielle Beihilfen - Fahrradtourismus
1. Projekt zur Einrichtung, Gestaltung, Modernisierung und Ausstattung von Radwegen
Zuschussfähig im Rahmen des unten genannten Gesetzes sind:
- die Planungskosten;
- die Kosten für den Erwerb der Flächen;
- die ökologischen Kompensationsmaßnahmen (Ökopunkte);
- die Bauarbeiten;
- die Ausrüstungen im Zusammenhang mit der Gesamtinfrastruktur.
Anmerkung: Zuschüsse werden auch von anderen Ministerien und Verwaltungen vergeben, darunter insbesondere die Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées - P&CH) und die Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (Administration des services techniques de l'agriculture - ASTA). Ein interministerieller Ausschuss, der beide Verwaltungen, ihre jeweiligen Ministerien und das Ministerium für Wirtschaft vereint, entscheidet über die Vergabe von Zuschüssen für Radwege. Ein Antrag muss bei jeder Einheit gestellt werden.
Kriterien für die Zuschussfähigkeit:
- es muss sich um eine Verbindung handeln;
- die Verbindung muss touristisch attraktiv oder für das regionale Radwegenetz wichtig sein;
- der Antrag muss im Voraus gestellt werden, falls die Investitionskosten ohne MwSt. 60.000 € überschreiten (Art. 6(1) des Gesetzes über das 11. Fünfjahresprogramm)
- Verpflichtung, eine Beschilderung gemäß den P&CH-Richtlinien (Leitfaden) einzurichten;
- Einhaltung, nach Möglichkeit, der in der großherzoglichen Verordnung vom 1. August 2001 vorgesehenen Kriterien zur Festlegung der Modalitäten und technischen Merkmale der Einrichtung von Radwegen des nationalen Netzes und seiner Anbindungen: legilux.public.lu/eli/etat/leg/rgd/2001/08/01/n16/jo
Nützliche Links:
- Gesetz vom 28. April 2015 über das nationale Radwegenetz und die Anbindungen dieses Netzes an die kommunalen Radwegenetze. - https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2015/04/28/n1/jo
- Großherzogliche Verordnung vom 1. August 2001 zur Ausführung von Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juli 1999 zur Schaffung eines nationalen Radwegenetzes. - https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/rgd/2001/08/01/n16/jo
- Die neuen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen in Luxemburg. - www.veloplangen.lu
2. Projekt zur Einrichtung, Gestaltung, Modernisierung und Ausstattung von Radrouten
Projekte zur Einrichtung und Gestaltung von Radrouten sind im Rahmen des 11. Fünfjahresprogrammes zur Ausstattung der touristischen Infrastruktur zuschussfähig.
Kriterien für die Zuschussfähigkeit:
- die Einbindung des Regionalen Tourismusverbands (Office Régional du Tourisme - ORT) ist gewährleistet;
- eine Kommunikation für die breite Öffentlichkeit ist vorgesehen;
- der Antrag muss im Voraus gestellt werden, falls die Investitionskosten ohne MwSt. 60.000 € überschreiten (Art. 6(1) des Gesetzes über das 11. Fünfjahresprogramm)
Die Höhe der Beihilfe ist unterschiedlich und hängt davon ab, ob es sich um eine interregionale bzw. regionale Radroute oder um eine kommunale Radroute handelt.
3. Radtouristische Infrastrukturen und Kauf von Leihfahrrädern
Projekte für radtouristische Ausstattungen können im Rahmen des 11. Fünfjahresprogrammes zur Ausstattung der touristischen Infrastruktur bezuschusst werden. Es handelt sich dabei insbesondere um Ausstattungen wie z. B.:
- die Ausstattung von „Servicestationen“: Reparaturstation, Waschstation, Batterieaufladestation;
- das Mobiliar (Abfallbehälter, Beleuchtung, Rastbänke, Picknicktische, Sicherheitsbarrieren ...);
- die Einrichtung und Ausstattung von Rastplätzen;
- den Kauf von Leihfahrrädern.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag im Voraus gestellt werden muss, wenn die Investitionskosten ohne MwSt. > 60.000 € überschreiten (Art. 6(1) des Gesetzes über das 11. Fünfjahresprogramm).
Weitere Informationen über die vom Gesetz über das 11. Fünfjahresprogramm zur Ausstattung der touristischen Infrastruktur vorgesehenen Beihilfen erhalten Sie auf guichet.lu oder durch Kontaktaufnahme mit der Abteilung für Finanzhilfen der Generaldirektion für Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft über die Adresse: aides.tourisme@eco.etat.lu.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum 11. Fünfjahresprogramm unter: https://guichet.public.lu/de/entreprises/financement-aides/secteurs-activites/tourisme/subside-commune-asbl-infrastruture-touristique-nat.html